Staatliche Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten

Wer in recourcenschonende und CO2-vermeidende Technologien investiert, wird vom Staat mit teilweise recht ansehnlichen Zuschüssen belohnt. Für diesen Fall wurden eine Reihe von Fördergesetzen veranlasst, die jährlich angepasst werden.

Energiesparverordnung (EnEV)

Dieses Gesetz (aktualisiert 2012) gibt unter anderem vor, wie ein Neubau gedämmt, geheizt, belüftet und beleuchtet werden muss. Auch Altbauten und denkmalgeschützte Gebäude sind davon betroffen und erhalten immer mehr Auflagen. Dabei wird schrittweise bis 2014 ein sogenannter Europäischer Standard (Klimaneutrale Gebäude) anvisiert.

Fördertöpfe im Überblick:

1. Hierzu bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms. Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie unter: BAFA

2. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten Bauherren vergünstigte Kredite und geförderte Maßnahmen- und Sanierungspakete.

z. B. Förderungsprojekte „Energieeffizient Sanieren“ oder „Effizienzhaus“ Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie unter: www.kfw.de

3. Die Stadt München stellt in ihrem „Förderprogramm Energieeinsparung (FES)“ Zuschüsse für diverse energetische Baumaßnahmen für Hausbesitzer zur Verfügung.

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie unter:
www.muenchen.de/bauzentrum

Da wir uns täglich mit der Materie befassen, können wir Ihnen viele hilfreiche Tipps zu den aktuellen Fördermöglichkeiten geben. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Auswahl und Antragstellung. Übrigens: auf allen unseren Kostenvoranschlägen finden Sie die passenden Fördermöglichkeiten verzeichnet.


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